FAQ
Was sind MuKEn?
Die “Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich” (MuKEn) wurden von den Kantonen gemeinsam erarbeitet. Sie sehen Auflagen beim Ersatz fossiler Heizungen vor. Nach den Energiedirektoren der Kantone sollen künftig beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen 10% des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen oder durch Wärmedämmung eingespart werden.
Die Einführung der MuKEn hat noch nicht in allen Kantonen stattgefunden.
SG – Voraussichtliche Einführung ab 1. Juli 2021
AR – Eventuell baldige Änderungen der Bewilligungspraxis
AI/TG – Ersatz der Ölheizung mit Auflagen möglich
Trotz der MuKEn lohnt sich bei Gebäuden mit Öl- und Gasheizungen der Umstieg auf einen anderen Energieträger
oft nicht. Die neuen Auflagen können den Heizungsersatz aber je gewählter Lösung deutlich verteuern.
Der Austausch einzelner Elemente (Brenner, Steuerung etc.) bleibt ohne Auflagen möglich.
Energieberatung
Die neuen Gesetzgebungen haben viele Kunden verunsichert. Daher bieten wir Ihnen eine Energieberatung durch einen externen Experten kostenlos an.
- Klärung der Gesetzeslage in Ihrem Kanton
- Vergleich der verschiedenen Heizungstechniken
- Heizungssanierungen mit Brennwerttechnik
- Kombinationslösungen mit erneuerbarer Energie
- Gebäudeisolation
Gerne erklärt Ihnen der erfahrene Berater die Möglichkeiten in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch vor Ort.
Werden Heizungen mit fossilen Energieträgern verboten?
- Immer öfter berichten die Medien, dass Heizungstechnik wie Öl- und Gasheizungen sowie Elektroboiler zukünftig verboten werden. Es gibt keine Verbote, je nach Situation müssen aber Auflagen erfüllt werden.
Gibt es in der Schweiz bereits Einschränkungen für Ölheizungen?
- Je nach Kanton werden die MuKEn unterschiedlich angewandt. In der Grafik ist der aktuelle Stand ersichtlich.
Führen die geplanten MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) zum Verbot von Ölheizungen?
- Nein, durch die MuKEn gelten beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen neue Auflagen. Die Umsetzung der MuKEn erfolgt über eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes oder einer Verordnung.
Was wird sich mit der Umsetzung der MuKEn ändern?
- Erreicht ein Gebäude die Isolationsklassen A, B, C, D beim Gebäudeenergieausweis GEAK, darf wie bisher ohne Auflagen die alte Ölheizung durch eine moderne Ölbrennwertheizung ersetzt werden. Bei ungenügend isolierten Wohnobjekten könnte man entweder die Wärmedämmung verbessern (beispielsweise Fensterersatz oder Estrich isolieren) oder die Ölheizung mit erneuerbaren Energien (etwa Sonnenkollektoren für Warmwasseraufbereitung) kombinieren. Weiter Kombinationsmöglichkeiten sind ersichtlich unter MuKEn-Leitfaden 2020.
- Falls Ihre Heizung älter als 15 Jahre ist und bald ersetzt werden soll, empfehlen wir Ihnen unser Angebot Brennwertkessel.
Gründe für eine Ölheizung
- Versorgungssicherheit
Heizöl gelangt aus verschiedenen Förderstaaten auf mehreren Transportwegen (Rhein, Bahn und Strasse) zur Schweizer Raffinerie Cressier im Kanton Neuenburg. - Lagerfähigkeit
Sowohl Heizöl als auch erneuerbare Flüssigbrennstoffe können auf kleinsten Raum gelagert werden, da Heizöl direkt nach Wasserstoff die höchste Energiedichte besitzt. Die Energie steht zur Verfügung, wenn sie gebraucht wird. - Zuverlässigkeit
Beim Brennwertkessel erreicht die Rücklauftemperatur maximal 45 Grad Celsius zur Kondensation. So wird 100% der Energie genutzt und weniger Brennstoff verbraucht. Diese Technologie kommt fast bei allen neuen Ölheizanlagen zum Einsatz. - Bezahlbare Effizienz
Heizungstechnologie und Heizölzusammensetzung wurden über Jahrzehnte hinweg laufend optimiert. Heute erreichen die Brennwertkessel sehr hohe Wirkungsgrade. Günstiger und effizienter geht es kaum. - Erneuerbare Energien
Die Ölheizung lässt sich auf einfache Art und Weise mit dem verschiedensten erneuerbaren Energieträgern kombinieren. Bald wird Bioheizöl aus Reststoffen der Lebensmittelproduktion für alle Verbraucher erhältlich sein.